Computernetzwerk

Allgemeines

Selbstverständlich hat unsere Schule auch ein Computernetzwerk. Alle Klassen- und Fachräume sind mit einem Arbeitsplatzrechner ausgestattet, mit einem interaktiven Board bzw. einem Beamer kann direkt präsentiert werden. Es stehen fünf Computerfachräume unterschiedlicher Größe zur Verfügung. Die Schule verfügt über 2 VDSL-Anschlüsse mit 250/50 bzw. 100/40 Mbit (Downstream/Upstream).

Den Lehrern und Mitarbeitern steht uneingeschränkt ein Schul-WLAN zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler erhalten nach Anfrage und Einweisung Zugang zum Schul-WLAN. Die Authentifizierung ist personalisiert über einen Radius-Server realisiert. Ein Proxy und Webfilter beschränkt den Zugriff auf pädagogisch sinnvolle Seiten und Dienste. Für Gäste der Schule, z. B. Teilnehmer von Fortbildungen existiert ein separates Gäste-WLAN. Mit unseren 25 Access-Points können wir inzwischen WLAN in den meisten Räumen gut anbieten.

Computerbenutzerordnung des Willi-Graf-Gymnasiums

Damit ein ungestörtes Arbeiten gewährleistet ist, ist während des Aufenthalts in den Computerräumen folgendes zu beachten:

  • Geräuschpegel niedrig halten. Dies gilt insbesondere, wenn andere Schüler versuchen, in den Computerräumen zu arbeiten.

  • Kein Toben in den Computerräumen.

  • Computerräume sauber hinterlassen. Insbesondere ist der Müll in den dafür vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen und die Stühle sind zurückzustellen.

Da das Arbeiten mit den Computern ausschließlich für schulische bzw. unterrichtliche Zwecke gedacht ist, ist im Umgang mit den Computern Folgendes zu beachten:

  • Das Installieren von Software darf nur in Zusammenarbeit mit der Systemadministration durchgeführt werden. Die Nutzung von nicht ordnungsgemäß lizenzierter Software ist nicht zulässig.

  • Veränderungen an den Geräten sind nicht erlaubt.

  • Der Aufruf von Web-Seiten mit pornographischem, illegalem, gewalttätigem oder jugendgefährdendem Inhalt ist verboten, unabhängig vom Alter des Aufrufenden. Dies umfasst insbesondere Seiten, die Gewalt zur Schau stellen oder urheberrechtlich geschützte Werke (z. B. Programme oder MP3s) unerlaubt anbieten.

  • Die Weitergabe von Passwörtern und das Benutzen fremder Passwörter (auch mit Genehmigung des Passwort-Inhabers) ist strikt untersagt.

  •  Auf den Rechnern müssen alle Dateien im privaten Verzeichnis oder nach Absprache oder Aufforderung durch eine Lehrkraft in einem dafür vorgesehenen öffentlichen Verzeichnis gespeichert werden. Dateien außerhalb des privaten Verzeichnisses werden ohne Vorwarnung in regelmäßigen Abständen gelöscht. Für Datensicherung im privaten Verzeichnis ist der Benutzer selbst verantwortlich.

  • Nach Beendigung der Arbeit an einem Computer muss sich der Benutzer abmelden und gegebenenfalls den Rechner geordnet herunterfahren.

Die Nutzung der Computer ist ausschließlich für schulische Zwecke gestattet. Auf den schuleigenen Rechnern gespeicherte Daten und auf ihnen vorgenommene Aktionen (z. B. der Aufruf von Webseiten) können von der Systembetreuung jederzeit eingesehen und Informationen darüber gegebenenfalls zum Zwecke der Wahrnehmung von Aufsichts- und Kontrollbefugnissen weiterverwendet werden (§ 11 Abs. 4 Satz 1 BlnDSG).

Bei Fragen, oder wenn das Passwort verloren gegangen ist, können Sie sich an mich wenden.

R. Eichhardt, IT-Beauftragter